Ruhepraxis - Catalina Parau

Konditionen

Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten der psychologischen Psychotherapie, wenn diese ärztlich angeordnet wurde.

Sie haben zwei Möglichkeiten, eine Therapie bei mir zu beginnen: über die Krankenkasse mit ärztlicher Anordnung, oder als Selbstzahler:in. Als Selbstzahler:in benötigen Sie keine Anordnung und haben damit volle Flexibilität sowie Zugang zum gesamten Spektrum meiner psychotherapeutischen Leistungen.

Unabhängig davon, für welchen Weg Sie sich entscheiden, sind Sie herzlich willkommen.

Über die Krankenkasse (Anordnungsmodell)

Sie benötigen eine ärztliche Anordnung – von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin, einem Psychiater/einer Psychiaterin oder einer anderen berechtigten Fachperson. Mit dieser Anordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Therapie im Rahmen der Grundversicherung (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).

  • Sie vereinbaren ein Erstgespräch bei mir.
  • Sie holen sich – vor oder kurz nach dem Erstgespräch – eine ärztliche Anordnung. Ich erkläre Ihnen gerne genau, wie das geht.
  • Die erste Anordnung gilt für bis zu 15 Sitzungen. Wird die Therapie fortgesetzt, kann eine zweite Anordnung für weitere 15 Sitzungen folgen.
  • Nach insgesamt rund 30 Sitzungen erfolgt eine fachärztliche Beurteilung, ob die Therapie weiterhin über die Krankenkasse läuft.

Selbstzahler

CHF 200.– pro Sitzung (60 Minuten)
Keine Anordnung nötig, volle Flexibilität bei Terminen und Themenwahl.

Sitzungen

Jede Sitzung dauert 60 Minuten und findet je nach Wunsch im Praxisraum in Zürich oder online statt. Ich biete Therapie auf Deutsch, Englisch und Rumänisch an.

Absagen von Terminen

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden im Voraus ab oder verschieben Sie ihn. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr fällig.